Europäische Bürgerinitiative- Koordinierung der Überprüfung der Unterstützungsbekundungen

Seit 2012 können die Bürger der Europäischen Union über eine Europäische Bürgerinitiative direkten Einfluss auf die EU-Gesetzgebung nehmen.

Die von einer Europäischen Bürgerinitiative gesammelten Unterstützungsbekundungen müssen in den jeweiligen EU-Staaten auf ihre Gültigkeit geprüft werden. Dies übernimmt für in Deutschland gesammelte Unterstützungsbekundungen das Bundesverwaltungsamt.

Die wesentlichen Fragen zur Organisation und zum Ablauf einer Europäischen Bürgerinitiative werden auf der Webseite der Europäischen Kommission erläutert.

Sie haben als Verantwortlicher einer Initiative Fragen zum Ablauf? Kommen Sie gerne auf uns zu: EBI@bva.bund.de

Eine Vorlage für ein Unterstützungsformular finden Sie hier: Unterstützungsformular

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Stand 14.03.2018