Fahrgelderstattung nach dem Schwerbehindertenrecht

Behinderte Menschen und deren Begleitpersonen werden von Unternehmen, die öffentlichen Personenverkehr betreiben, kostenlos befördert.Die entstandenen Fahrgeldausfälle der Verkehrsunternehmen können auf Antrag erstattet werden. Dies erfolgt anteilig durch den Bund und die Länder.

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Stand 16.08.2018