Finanzkontrolle
Neben der Prüfungstätigkeit legt die Finanzkontrolle besonderen Wert auf die Beratung. Bei neu gegründeten Einrichtungen kann diese den Schwerpunkt der Arbeit bilden. Den Auftrag für die regelmäßige Prüfung dieser juristischen Personen des öffentlichen Rechts erhält die Finanzkontrolle von der Stelle, die für die Finanzierung zuständig ist und als Rechtsaufsicht fungiert.
Die Prüfung ist Teil des internen Entlastungsverfahrens der Einrichtungen. Daher prüft die Finanzkontrolle, in der Regel jährlich, das Haushaltsjahr, das jeweils zur Entlastung ansteht. Die festgestellten Sachverhalte und deren rechtliche Bewertung fasst die Finanzkontrolle als externe und von der Geschäftsführung unabhängige Stelle in einem Prüfbericht zusammen, welchen das für die Entlastung zuständige Gremium anschließend erhält. In dem Bericht gibt die Finanzkontrolle eine Empfehlung ab, ob die Einrichtung entlastet, bedingt entlastet oder nicht entlastet werden sollte. Entlastung bedeutet die Feststellung, dass die Rechnung richtig aufgestellt, der Wirtschafts- oder Haushaltsplan ordnungsgemäß ausgeführt worden ist und dass die für die Haushalts- und Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze eingehalten wurden. Neben der Einrichtung erhalten auch die Rechtsaufsicht und der BRH den Prüfbericht.
Das Angebot
Im Auftrag verschiedener Ministerien (z.B. BMI oder BMJV) und der BKM prüft und berät die Finanzkontrolle Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Da die Leistung bereits seit Ende der 90er Jahre angeboten wird, kann die Finanzkontrolle auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz zurückgreifen, von dem auch die Institutionen profitieren.
Gemeinsam mit den Verantwortlichen der geprüften Stellen entwickelt die Finanzkontrolle Verbesserungsmöglichkeiten, um eine gesetzeskonforme, effiziente und effektive Aufgabenerfüllung in einem sich fortwährend verändernden Umfeld kontinuierlich sicherzustellen. Sind Schwachstellen erkannt, werden Optimierungsmöglichkeiten erarbeitet, um eine transparente, wirtschaftliche und sparsame Verwendung von Bundesmitteln zu gewährleisten. Bei Bedarf werden die Rechtsaufsicht und/oder die Verantwortlichen und Beschäftigten der geprüften Einrichtung (auch unterjährig) in konkreten Einzelfragen beraten.
Prüfung der Rechnung
Die Rechnungslegung wird im Vorfeld der Erhebungen und Beratungen vor Ort gesichtet. Im Mittelpunkt der Prüfung stehen der Haushalts-/Wirtschaftsplans, der Jahresabschluss und die Vermögensrechnung.
Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung
Im Zusammenhang mit der Haushalts- und Wirtschaftsführung kann grundsätzlich jegliches Verwaltungshandeln überprüft werden. Die Beachtung der Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit spielt bei der Prüfung eine wichtige Rolle. Im Rahmen der Haushalts- und Wirtschaftsführung sind insbesondere Beschaffungen, die Belegführung und das Vier-Augen-Prinzip, der unbare und bare Zahlungsverkehr, Reisekosten, Bewirtungsausgaben, die Bestandsverwaltung sowie die Bewirtschaftung und Ausgaben für Personal und Honorarkräfte von Interesse. Da die genauen Inhalte der Prüfung gesetzlich nicht vorgegeben sind, werden die Themen bedarfsorientiert und dynamisch angepasst und unterschiedliche Schwerpunkte in den Haushaltsjahren gesetzt.
Methodik
Standardisiertes Prüfverfahren in folgenden Schritten:
- Jahresplanung
- Unterlagenanforderung
- Aktenprüfung
- Vor-Ort-Prüfung
- Erstellung und Versand eines Prüfberichtes
Referenzprojekte
Wir nehmen die Aufgabe der Finanzkontrolle zurzeit bei folgenden 17 bundesunmittelbaren juristischen Personen unter Rechtsaufsicht des BMI oder der BKM wahr.
Körperschaft:
- Akademie der Künste (BKM)
Anstalt:
- Deutsche Nationalbibliothek (BKM)
Stiftungen:
- Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung (BKM)
- Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung (BKM)
- Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung (BKM)
- Bundesstiftung Baukultur (BMI)
- Jüdisches Museum Berlin (BKM)
- Otto-von-Bismarck-Stiftung (BKM)
- Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus (BKM)
- Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus (BKM)
- Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas (BKM)
- Stiftung Forum Recht (BMJV)
- Stiftung für ehemalige politische Häftlinge (BMI)
- Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (BKM)
- Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte (BKM)
- Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Sozialistische-Einheitspartei-Deutschlands-Diktatur (BKM)
Unter entsprechender Anwendung der Vorschriften prüfen und beraten wir außerdem die Deutsche Akademie Villa Massimo (BKM) in Rom.
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Stand 14.11.2018