Fluggastdatenregister

Entsprechend dem deutschen Fluggastdatengesetz (FlugDaG), welches der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität dient, müssen Luftfahrtunternehmen Fluggastdaten von grenzüberschreitenden Flügen, die in Deutschland starten oder landen, elektronisch an die Fluggastdatenzentralstelle beim Bundeskriminalamt (BKA) übermitteln. Das BVA ist für die Annahme und die Verarbeitung der Daten im Auftrag des BKA verantwortlich.

Diese Seite

Stand 14.03.2018