Heimkehrer - Rentenzusatzleistungen
Ehemalige Kriegsgefangene und deren hinterbliebene Ehegatten können Leistungen zur Minderung von Nachteilen in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.
Sie haben als ehemaliger Kriegsgefangener Anspruch auf Rentenausgleich nach dem Heimkehrerstiftungsgesetz, wenn Sie
- Deutscher im Sinne des Grundgesetzes mit Wohnsitz im Bundesgebiet sind,
- wegen militärischen oder militärähnlichen Dienstes während des Zweiten Weltkrieges in Kriegsgefangenschaft geraten sind,
- nach dem 31.12.1946 aus der Kriegsgefangenschaft entlassen wurden,
- eine Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen und
- mindestens 25 anrechnungsfähige Rentenversicherungsjahre nachweisen können, davon
mindestens 36 Monate einer Ersatzzeit im Sinne von § 250 Absatz 1 Nr. 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI).
Als hinterbliebener Ehegatte eines ehemaligen Kriegsgefangenen haben Sie Anspruch auf Ausgleichsleistungen zur gesetzlichen Hinterbliebenenversorgung, wenn
- der verstorbene Ehegatte die o. a. Voraussetzungen erfüllt hat,
- die Ehe bis zum Tod bestand,
- keine neue Ehe eingegangen wurde,
- das Einkommen den maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigt.
Die Höhe der Leistungen bestimmt sich nach Einkommensgruppen (gültig ab dem 01.07.2024).
Einkommensgruppen für die Bemessung der Rentenzusatzleistungen | |
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Monatseinkommen | Höhe der Leistungen |
bis 1.166,00 Euro | 46,00 Euro monatlich |
bis 1.290,00 Euro | 41,60 Euro monatlich |
bis 1.423,00 Euro | 36,00 Euro monatlich |
bis 1.551,00 Euro | 31,00 Euro monatlich |
Ein Monatseinkommen von mehr als 1.551,00 Euro gilt als ausreichende Altersversorgung. |
Einkommensgruppen für die Bemessung der Rentenzusatzleistungen für hinterbliebene Ehegatten | |
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Monatseinkommen | Höhe der Leistungen |
bis 934,00 Euro | 27,60 Euro monatlich |
bis 1.036,00 Euro | 24,60 Euro monatlich |
bis 1.136,00 Euro | 21,60 Euro monatlich |
bis 1.237,00 Euro | 18,60 Euro monatlich |
Ein Monatseinkommen von mehr als 1.237,00 Euro gilt als ausreichende Altersversorgung. |
Ihr Ansprechpartner
Herr Thomas Giesel
Bundesverwaltungsamt- Tel
- 022899358-37503
- Tel
- 0221758-37503
- heimkehrer@bva.bund.de