Nationale IMI-Koordinatorin
(NIMIC)

Die Funktion der Nationalen IMI-Koordinatorin für Deutschland (Englisch: National IMI Coordinator; kurz: NIMIC) ist seit Oktober 2007 im Bundesverwaltungsamt angesiedelt. Die NIMIC ist für das reibungslose und effiziente Funktionieren des Binnenmarkt-Informationssystems in Deutschland zuständig.

Das Binnenmarkt-Informationssystem (Englisch: Internal Market Information System; kurz: IMI) wurde von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten entwickelt, um die europäische Verwaltungszusammenarbeit zu vereinfachen und zu verbessern. IMI ist ein mehrsprachiges Online-Tool, das den Informationsaustausch zwischen Behörden der EU-Mitgliedstaaten erleichtert.

Aufgaben der nationalen IMI-Koordinatorin (NIMIC)

Auf europäischer Ebene fungiert die NIMIC gemäß Artikel 6 der IMI-Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 als zentrale Ansprechperson für die EU-Kommission sowie für die IMI-Akteurinnen und Akteure der anderen EU-Mitgliedstaaten in allen Fragen, die das IMI betreffen. Zu den Aufgaben der NIMIC gehört zudem die Vertretung Deutschlands in den Sitzungen der EU-Kommission mit den NIMICs der anderen EU-Mitgliedsstaaten.

Auf nationaler Ebene ist die NIMIC Ansprechpartnerin für alle Bundesbehörden, die mit IMI arbeiten, sowie für die IMI-Länderkoordinatorinnen und -Länderkoordinatoren. In Deutschland wurde im Einklang mit der dezentralen Verwaltungsstruktur in jedem Bundesland eine IMI-Länderkoordinatorin bzw. ein IMI-Länderkoordinator benannt. Zusätzlich gibt es in einigen der Rechtsbereiche zentrale Fachkoordinatorinnen und Fachkoordinatoren auf Bundes- oder Landesebene.

Zusammen mit den 16 IMI-Länderkoordinatorinnen und -Länderkoordinatoren, sofern die Zuständigkeit für einen Rechtsbereich bei den Ländern liegt, sowie ggf. den zentralen Fachkoordinatorinnen und Fachkoordinatoren koordiniert die NIMIC die operative Umsetzung der verschiedenen Rechtsvorschriften in IMI in Deutschland. Die NIMIC berät und informiert die IMI-Länderkoordinatorinnen und -Länderkoordinatoren sowie die zentralen Fachkoordinatorinnen und Fachkoordinatoren zu IMI allgemein sowie zu neuen Entwicklungen und Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Erweiterung auf neue Rechtsbereiche ergriffen werden müssen. In ihrer Funktion als zentrale Ansprechperson ist die NIMIC auch zuständig für die Bereitstellung von Informationen, die den Schutz personenbezogener Daten im Einklang mit der IMI-Verordnung betreffen.

Binnenmarkt-Informationssystem (IMI)

Das Binnenmarkt-Informationssystem (Englisch: Internal Market Information System; kurz: IMI) wurde von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten entwickelt, um die grenzüberschreitende europäische Verwaltungszusammenarbeit zu vereinfachen und zu verbessern. IMI ist ein mehrsprachiges Online-Tool, mit dessen Hilfe Behörden und Einrichtungen der EU-Mitgliedstaaten sowie der Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bei der alltäglichen Anwendung der Binnenmarktvorschriften effizienter zusammenarbeiten.

2008 offiziell gestartet, trägt IMI als Instrument der Amtshilfe zur Überwindung der umfangreichen praktischen Hindernisse bei, die sich aus den unterschiedlichen Verwaltungs- und Arbeitsabläufen, den verschiedenen Sprachen und den unterschiedlichen Zuständigkeitsverteilungen in den EU-/EWR-Staaten ergeben.

IMI hilft Sprachbarrieren zu überwinden. Das System ist in allen 24 Amtssprachen der EU verfügbar und ermöglicht die Behördenkommunikation in der eigenen Landessprache. Über die Integration einer Reihe vorübersetzter Standardfragen und -antworten sowie die Möglichkeit automatischer Übersetzung von Freitext in Kommentarfeldern können IMI-Nutzerinnen und -Nutzer ihre Anfragen an Behörden in anderen EU-Staaten in ihrer eigenen Landessprache erstellen. Die Anfragen werden den Empfängerinnen und Empfängern automatisch in ihrer Amtssprache angezeigt.

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IMI hat die grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit modernisiert und sorgt dafür, dass der Binnenmarkt in der Praxis funktioniert. Es wird zwar ausschließlich von Behörden genutzt – letztendlich sind es jedoch die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen, die von der verbesserten Verwaltungszusammenarbeit profitieren.

IMI unterscheidet zwischen verschiedenen Ebenen der Zusammenarbeit und einzelnen Akteurinnen und Akteuren, die mit unterschiedlichen Berechtigungen im System arbeiten. In Deutschland stellt der Aufbau von IMI aufgrund des föderalen Staatsaufbaus eine große Herausforderung dar, weil eine Vielzahl an unterschiedlichen Behörden auf kommunaler sowie Länder- und Bundesebene einzubinden sind.

Zurzeit (Stand Juni 2022) sind in Deutschland über 5.600 Behörden und öffentliche Einrichtungen in IMI registriert – von insgesamt. 12.600 Behörden EU- bzw. EWR-weit. Die Zahl der involvierten Behörden wird noch weiter steigen, da IMI kontinuierlich auf weitere Rechtsbereiche ausgedehnt wird.

Anwendungsbereiche des Binnenmarkt-Informationssystems

IMI unterstützt die Behörden bei der grenzüberschreitenden Verwaltungszusammenarbeit in insgesamt 20 Politik-/Rechtsbereichen des Binnenmarkts (Stand Juni 2022):

  • Berufsqualifikationen (Richtlinie 2005/36/EG geändert durch Richtlinie 2013/55/EU)
  • Europäischer Berufsausweis (Richtlinie 2013/55/EU)
  • Dienstleistungen (Richtlinie 2006/123/EG und Entscheidung 2009/739/EG)
  • Entsendung von Arbeitnehmern (Richtlinie 96/71/EG und Richtlinie 2014/67/EU)
  • Grenzüberschreitender Straßentransport von Euro-Bargeld (Verordnung (EU) Nr. 1214/2011)
  • Patientenrechte (Richtlinie 2011/24/EU)
  • SOLVIT (Empfehlung 2013/461/EU)
  • Rückgabe von Kulturgütern (Richtlinie 2014/60/EU)
  • Nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte (Verordnung (EU) 2016/1628)
  • DSGVO – Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679)
  • Öffentliche Urkunden (Verordnung (EU) 2016/1191)
  • Transfer von Feuerwaffen (Richtlinie (EU) 2021/555, Delegierte Verordnung (EU) 2019/686)
  • Versagungen von Feuerwaffengenehmigungen (Richtlinie (EU) 2021/555, Delegierte Verordnung (EU) 2021/1423 und Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1427)
  • CPC – Consumer Protection Cooperation Netzwerk (Verordnung (EU) 2017/2394)
  • EJN – Europäisches Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen (Entscheidung 2001/470/EG und Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1253)
  • Straßenverkehr – Entsendemeldungen (Richtlinie (EU) 2020/1057 und Durchführungsverordnung (EU) 2021/2179)
  • Straßenverkehr – Niederlassungsbedingungen (Verordnung (EU) 2020/1055 und Verordnung (EG) Nr. 1071/2009)
  • Straßenverkehr – Sozialvorschriften (Richtlinie (EU) 2020/1057, Richtlinie 2006/22/EG und Verordnung (EG) Nr. 561/2006)

Die Europäische Kommission führt Pilotprojekte in einzelnen Rechtsbereichen durch, um zu bewerten, ob IMI auch hier ein wirksames Instrument für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist. Eine pilotweise Nutzung von IMI erfolgt aktuell in den Bereichen:

  • Elektronischer Geschäftsverkehr (Richtlinie 2000/31/EG)
  • Fahrerlaubnisse für Triebfahrzeugführer (Durchführungsbeschluss 2014/89/EU)

Mit Inkrafttreten der IMI-Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 am 4. Dezember 2012 hat die Europäische Kommission eine umfassende Rechtsgrundlage für die Nutzung von IMI geschaffen und den Weg für die Ausweitung des Systems auf weitere Rechtsbereiche geebnet. Im März 2020 hat die Europäische Kommission in einem Aktionsplan (COM/2020/94 final) angekündigt, IMI zum Standardinstrument für die Verwaltungszusammenarbeit im Binnenmarkt ausbauen zu wollen.

EU-Binnenmarkt und seine Instrumente

Der Binnenmarkt der Europäischen Union ist ein einheitlicher Markt, in dem der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen gewährleistet ist. Dank dieser sogenannten „vier Freiheiten“ können die europäischen Bürgerinnen und Bürger ihren Wohnsitz innerhalb der EU frei wählen sowie ungehindert einer Arbeit, Ausbildung oder unternehmerischen Tätigkeit in jedem EU-Mitgliedstaat nachgehen.

Der Binnenmarkt besteht aus den Volkswirtschaften der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Durch das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), welches 1994 in Kraft trat, umfasst der EU-Binnenmarkt auch Island, Liechtenstein und Norwegen. Aufgrund bilateraler Verträge ist auch die Schweiz, mit gewissen Einschränkungen, Teil des EU-Binnenmarkts.

Der EU-Binnenmarkt hat zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zum Abbau zahlreicher Handelshemmnisse geführt. Trotz seines offensichtlichen Nutzens kann der Europäische Binnenmarkt jedoch noch nicht als vollständig verwirklicht angesehen werden. Es gibt weiterhin administrative Hindernisse, welche die Nutzung des vollen Potenzials des Binnenmarkts behindern und das Funktionieren des Binnenmarkts in der Praxis erschweren. Aus diesem Grund wurde auf verschiedenen Ebenen eine Reihe von institutionellen Mechanismen und Instrumenten zur Durchsetzung des Binnenmarkt-Rechtsrahmens geschaffen. Diese Binnenmarktinstrumente unterstützen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen dabei, ihre Rechte im Binnenmarkt voll auszuschöpfen und bestehende Hindernisse zu beseitigen.

Grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Behörden:

  • Binnenmarkt-Informationssystem (IMI): hilft den Behörden in der Europäischen Union und im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bei der Erfüllung der Verpflichtungen zur gegenseitigen Amtshilfe und Verwaltungszusammenarbeit in zahlreichen Rechtsbereichen des Binnenmarkts.
  • Consumer Protection Cooperation Network (CPC): ein Netzwerk von Behörden, die für die Durchsetzung des EU-Verbraucherschutzrechts und den Schutz der Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher in den EU- und EWR-Ländern zuständig sind.
  • Technical Regulations Information System (TRIS): ein Instrument der Information, der Prävention und des Dialogs bezüglich möglicher Hindernisse für den freien Verkehr von Produkten und für die Bereitstellung von Diensten der Informationsgesellschaft.

Unterstützungsdienste für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen:

  • Your Europe: ein Portal, das Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen über ihre Rechte und Möglichkeiten in der EU informiert. Das Portal ist in allen EU-Amtssprachen verfügbar und dient als zentrales digitales Zugangstor zu weiteren Stellen sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene, bei denen Informationen und Auskünfte sowie Unterstützung erhältlich sind.
  • Your Europe Advice: ein von der EU betriebener Beratungsdienst, bestehend aus einem Netz von Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten, die Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen zu ihren EU-Rechten im Binnenmarkt in allen EU-Amtssprachen beantworten.
  • SOLVIT: ein kostenloser Dienst der nationalen Behörden in allen EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen, der Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen helfen kann, wenn ihre Rechte durch Behörden in einem anderen EU-Mitgliedstaat verletzt werden.
  • European Consumer Centres Network (ECC Net): ein Netzwerk, das die Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Rechte im EU-Binnenmarkt, z.B. bezüglich grenzüberschreitender Einkäufe oder Reisen, informiert und bei Streitigkeiten mit Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat unterstützen kann.

Die Europäische Kommission erstellt jedes Jahr den sogenannten Binnenmarktanzeiger (Englisch: Single Market Scoreboard), in dem umfassende Berichte über diese Binnenmarkt-Instrumente, inklusive IMI, veröffentlicht werden. Das Ziel ist, einen Überblick über die von den Mitgliedstaaten erzielten Ergebnisse zu geben und die noch bestehenden Probleme bei der Wahrnehmung der Rechte für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zu vermitteln.

Nutzungshinweise und weitere Informationen zu IMI

Einen Zugang zum Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) besitzen ausschließlich Behörden und ihre zuvor authentifizierten, registrierten Nutzerinnen und Nutzer. Wenn Sie in einer Behörde tätig sind, die sich fachlich mit den Binnenmarktvorschriften befasst, die vom IMI abgedeckt werden, und Sie weitere Informationen über die IMI-Strukturen in Ihrem Bundesland oder einen Zugang zu IMI benötigen, können Sie sich mit der IMI-Koordinatorin bzw. dem IMI-Koordinator Ihres Bundeslands oder mit der NIMIC in Verbindung setzen.

Eine Übersicht der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner auf Länderebene finden Sie hier.

Zahlreiche Detailinformationen zum Binnenmarkt-Informationssystem stellt die EU-Kommission auf der IMI-Website zur Verfügung.

Neben allgemeinen Informationen zu IMI stellt die Europäische Kommission auf ihrer IMI-Website auch zahlreiche Nutzungshinweise und Praxisleitfäden für den alltäglichen Umgang mit dem IMI-System zur Verfügung. Auf der IMI-Website finden Sie unter dem Reiter „Nutzung“ und „Bibliotheku.a. allgemeine Informationen zu IMI, Strategiepapiere und Rechtsvorschriften sowie IMI-Benutzerhandbücher.

Bei weiteren Fragen können Sie gerne die Nationale IMI Koordinatorin (NIMIC) telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.

NIMIC

Frau Jasna Knežević

Bundesverwaltungsamt
50728 Köln
Tel
022899358-50423
Mail
nimic@bva.bund.de

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Stand 04.07.2022