EU-Portal "Your Europe"
Der EU-Binnenmarkt, eine der größten Errungenschaften der Europäischen Union, ermöglicht freien Verkehr von Menschen, Waren, Dienstleistungen und Kapital. Diese Rechte beinhalten für Bürgerinnen und Bürger Reisefreiheit innerhalb der EU und Möglichkeiten, in einem anderen Mitgliedstaat der Union zu arbeiten, zu studieren oder zu leben. Unternehmen können innerhalb des Binnenmarkts grenzüberschreitend Handel treiben, sich niederlassen oder expandieren.
Dennoch sind sich viele Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in der EU weiterhin ihrer Rechte im EU-Binnenmarkt nicht wirklich bewusst. Oft wissen sie nicht, wie sie diese Rechte in einem anderen EU-Land ausüben können, finden keine vollständigen und verlässlichen Informationen oder stoßen auf aufwendige und komplexe Verfahren, von denen zu viele noch papiergestützt sind.
Your Europe hilft Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen in ganz Europa, ihre Rechte in der EU zu verstehen und wahrzunehmen.
Das Portal Your Europe bietet aktuelle und nutzerfreundliche Informationen zu EU- und nationalen Vorschriften für Personen und Unternehmen, die innerhalb der EU grenzüberschreitend tätig werden oder sich in einem anderen EU-Mitgliedsland niederlassen möchten. Es ist ein mehrsprachiges öffentliches Online-Informationsportal, das seit 2005 von der EU-Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten betrieben wird.
Mit dem Erlass der Single Digital Gateway (SDG) Verordnung (EU) 2018/1724 im Jahr 2018 startete die EU die Schaffung eines einzigen europäischen digitalen Gateways, um den Online-Zugriff auf Informationen, Verwaltungsverfahren und Hilfsdienste noch mehr zu erleichtern. Dafür entwickeln derzeit die Europäische Kommission und die nationalen Verwaltungen ein Netzwerk mit Hunderten von hochwertigen Websites und Diensten, die alle über einen einzigen Einstiegspunkt auf dem Your Europe Portal zugänglich sein werden.
Your Europe Portal, das europäische digitale Zugangstor soll den Nutzern helfen, sich in der Komplexität des Binnenmarktes zurechtzufinden, ihre Rechte und Vorschriften auf EU- und nationaler Ebene zu finden und zu verstehen, Online-Verfahren zu erledigen und bei Bedarf Hilfe zu erhalten. Die Nutzer haben dabei auch die Möglichkeit Feedback über die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen und über alle Hindernisse, auf die sie im Binnenmarkt stoßen, zu geben. Das Feedback soll auch als Input für die Politikgestaltung der EU genutzt werden.
Digitale Technologien haben einen tiefgreifenden Einfluss auf unser tägliches Leben: unsere Arbeitsweise und Geschäftstätigkeit, die Art und Weise, in der wir reisen, kommunizieren und miteinander in Beziehung stehen. Dennoch sind in Europa viele öffentliche Dienste immer noch papiergestützt oder sie erfordern zeitaufwändige und kostspielige Verfahren. Das soll sich mit der Umsetzung der SDG Verordnung ändern.
Die SDG Verordnung gibt drei wichtige Fristen vor: Im Dezember 2020 sollen Informationen über Rechte, Regeln und Verfahren und damit verbundene Hilfsdienste zur Verfügung gestellt werden, außerdem die Tools für das Nutzerfeedback und für statistische Auswertungen eingeführt sein. Bis Dezember 2022 müssen die kommunalen Behörden das Gleiche tun.
Bis Ende 2023 sollen 21 der wichtigsten Verwaltungsverfahren in allen Mitgliedstaaten vollständig online und grenzüberschreitend zugänglich sein, wie z.B. Meldung einer Adressenänderung, Beantragung einer Studienfinanzierung oder Meldung einer Geschäftstätigkeit usw. Unterstützt wird dies durch ein EU-weites technisches System (Once-Only-Technical System), das es den Nutzern ermöglicht, Behörden um die Wiederverwendung ihrer Daten durch ein automatisiertes grenzüberschreitendes Austauschsystem zu bitten. Dies erspart den Nutzern und Nutzerinnen die Mühe, dieselben Informationen gegenüber Verwaltungsstellen mehrmals bzw. wiederholt angeben zu müssen.
Die Schaffung des europäischen digitalen Gateways trägt zur Stärkung eines zukunftsfähigen EU-Binnenmarktes bei und unterstützt die digitale Transformation nicht nur der EU, sondern auch der nationalen und lokalen Verwaltungen in allen Mitgliedstaaten.
Nur durch die gemeinsame Anstrengung der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten wird es möglich sein, das Your Europe Portal zum einzigen digitalen Gateway der EU auszubauen.
Die nationalen und lokalen Behörden spielen dabei eine wesentliche Rolle, um das allgemeine Bewusstsein für das Your Europe Portal als vertrauenswürdige Informationsquelle zu schärfen und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Dienste bis 2023 digital verfügbar sind.
Das BVA fungiert seit 2005 als Nationale Koordinierungsstelle für Informationen über nationale Spezifika zu den Binnenmarktvorschriften. Als Schnittstelle zwischen der Europäischen Kommission und den nationalen Behörden arbeitet sie eng mit den Bundesfachressorts zusammen, die für die deutschen Inhalte auf dem Portal Your Europe zuständig sind. Das BVA setzt seine bestehende Aufgabe auch im Rahmen der Umsetzung der SDG Verordnung (EU) 2018/1724 fort und ist in entsprechenden Gremien auf europäischer Ebene sowie in Umsetzungsgremien von Bund, Ländern und Kommunen vertreten.
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BundesverwaltungsamtDiese Seite
Stand 08.06.2021