Prüfungen und Beratungen im Bereich Zuwendungen

Prüfen muss nicht nur der Bundesrechnungshof. Unterschiedliche Vorschriften sehen für verschiedene Bereiche des Verwaltungshandelns eigenständige regelmäßige Überprüfungen vor. Ziel ist dabei vor allem, die Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung sicherzustellen.

Wie für jede staatliche Maßnahme gilt auch für diese Förderungen: Der Bund muss mit öffentlichen Mitteln verantwortungsvoll umgehen. Zuwendungen sollen deswegen nur solche Einrichtungen erhalten, die durch ihre Geschäftsorganisation und ihr geschäftliches Verhalten Gewähr für einen gewissenhaften Umgang mit öffentlichen Mitteln bieten. Das Haushaltsrecht des Bundes verlangt deswegen als eine wesentliche Voraussetzung für die Gewährung von Zuwendungen, dass eine ordnungsgemäße Geschäftsführung beim Zuwendungsempfänger gesichert erscheint (nachzulesen in Nr. 1.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung). Dabei wird nicht nur untersucht, ob die Zuwendungen ordnungsgemäß verwendet werden, sondern auch der wirtschaftliche Umgang der Zuwendungsempfänger mit ihren Eigenmitteln betrachtet.

Seit dem Jahr 1997 führen wir Prüfungen und Beratungen von Zuwendungsempfängern im Auftrag des BMI und der BKM durch. Die Prüfungs- und Beratungsaufträge sind im Wesentlichen darauf gerichtet, zu überprüfen, ob eine ordnungsgemäße, auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausgerichtete Geschäftsführung bei den jeweiligen zuwendungsrechtlich begünstigten Vereinen, Verbänden und Einrichtungen gesichert erscheint.

Unser Angebot

Als Dienstleistung führen wir Prüfungen und Beratungen von Zuwendungsempfängern im Hinblick auf deren ordnungsgemäße Geschäftsführung durch. Ziel ist es nicht nur, die beim Zuwendungsempfänger bestehenden Verfahrensabläufe, Strukturen, Regelungen und Standards dahingehend zu prüfen, ob die umfassenden Vorgaben des Zuwendungsrechts beachtet werden. Vielmehr sollen Optimierungsmöglichkeiten im Wege einer begleitenden Beratung gemeinsam erarbeitet bzw. aufgezeigt werden, die eine langfristige und nachhaltige Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben sicherstellen.

Am Ende der Prüfung und Beratung wird regelmäßig ein Testat zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung ausgestellt. Typischerweise wird einer der drei folgenden Ergebnissätze verwendet:

  • Ordnungsgemäße Geschäftsführung erscheint gesichert
  • Ordnungsgemäße Geschäftsführung erscheint bedingt gesichert
  • Ordnungsgemäße Geschäftsführung erscheint nicht gesichert

Bei dem Begriff der ordnungsgemäßen Geschäftsführung handelt es sich um einen sog. unbestimmten Rechtsbegriff, der nach Auffassung des BVA in Abstimmung mit dem BMI insbesondere folgende Themen umfasst:

  • Rechtliche Grundlagen und interne Vorschriften
  • Finanzen des Zuwendungsempfängers
  • Vier-Augen-Prinzip/Mehr-Augen-Prinzip
  • Geordnete Buchführung
  • Zahlungsverkehr
  • Sächliche Verwaltungsausgaben
  • Besserstellungsverbot

Methodik

Standardisiertes Prüfverfahren in folgenden Schritten:

  1. Jahresplanung
  2. Unterlagenanforderung
  3. Aktenprüfung
  4. Vor-Ort-Prüfung
  5. Prüfberichterstellung

Je nach Anforderung unterscheidet sich die Prüfungsart (z. B. Standardprüfung, Kurzprüfung, Nachprüfung). Im Vorfeld der Prüfung vor Ort steht für das Prüfteam ein Dokumentenstudium, welches der Informationsbeschaffung im Hinblick auf die Finanzen, die Buchführung und das Kassenwesen, die sächlichen Verwaltungsausgaben sowie das Personal dient. Aufgrund der Vielzahl der Belege werden Nachweise für die ordnungsgemäße Geschäftsführung während der Vor‐Ort‐Prüfung überwiegend auf Basis von Stichproben erhoben und auf ihre Plausibilität überprüft. Im Anschluss an die Prüfung und Beratung vor Ort wird ein Prüfbericht erstellt, der neben den sachlichen Feststellungen und ihrer rechtliche Würdigung, das abschließende Prüftestat sowie einen Maßnahmenkatalog enthält.

Referenzprojekte

Wir prüfen derzeit Zuwendungsempfänger verschiedener Rechtsformen insbesondere aus den Bereichen Sport und Kultur, so z. B.:

  • Olympische und Nichtolympische Sportverbände
  • Olympiastützpunkte
  • Museen
  • Gedenkstätten
  • Kulturelle Einrichtungen im Bereich Film, Musik und Literatur

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