Rentenansprüche und Dienstbeschädigungsausgleich aus NVA-, MdI und MfS-Zeiten
Das Bundesverwaltungsamt überführt als Versorgungsträger die in den Sonderversorgungssystemen der Nationalen Volksarmee (NVA), des Ministeriums des Innern (MdI) der ehemaligen DDR sowie des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS)/ Amt für Nationale Sicherheit (AfNS) erworbenen Ansprüche und Anwartschaften bis 31.12.1991 in die gesetzliche Rentenversicherung.
Darüber hinaus ist es für die Zeiten der in den Bundesgrenzschutz (heute Bundespolizei) übernommenen Angehörigen der Grenztruppen, der ehemaligen Volkspolizei und der Zollverwaltung zuständig.
Das Überführungsverfahren wird auf Antrag des Rentenversicherungsträgers (bevorzugt), des Berechtigten oder von Amts wegen eingeleitet.
Für Zivilbeschäftigte der NVA, des MdI, des Ministerrates, der Ministerien für Kultur sowie Gesundheitswesen sowie weiterer Institutionen gemäß Übersicht über den Verbleib von Lohn- und Gehaltsunterlagen von Mitarbeitern zentraler und anderer Einrichtungen und Betriebe der DDR werden Entgeltbescheinigungen bis 31.12.1991 ausgestellt.
Ferner ist das Bundesverwaltungsamt für alle Angelegenheiten der Anspruchsberechtigten aus den Sonderversorgungssystemen der NVA, des MdI und des MfS verantwortlich, die im Zusammenhang mit der Ausübung Ihres Dienstes eine Dienstbeschädigung (einschließlich Schädigung durch Radar) erlitten haben.
Zu archivierten Personalunterlagen von Personen, die sich in einem Dienst- bzw. Arbeitsrechtsverhältnis der NVA sowie des MdI befanden, werden Anfragen auf Bescheinigung von Dienst- und Beschäftigungszeiten, ausgeübte Tätigkeiten, Ansprüche aus dem KfZ-Versicherungstarif B sowie Bestätigung von erworbenen Qualifikationen und Abschlüssen bearbeitet.
Gesetzliche Grundlagen:
- Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz - und Sonderversorgungssystemen des Betrittsgebiets
- Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
- Gesetz über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet
Auskünfte zu Personalunterlagen ehemaliger MfS-Angehöriger sind hingegen an den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) zu richten.
Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Hier finden Sie Hinweise zum Datenschutz.
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Frau Dipl.-Ing. Referat PY I 5
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Stand 14.03.2018