Bundesverteilstelle unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)
Kinder und Jugendliche, die aus ihren Herkunftsländern allein nach Deutschland kommen, gehören zu den schutzbedürftigsten Personengruppen. Es sind junge Menschen, die häufig Schreckliches erlebt haben und möglicherweise physisch und psychisch stark belastet oder hochtraumatisiert sind. Diese Kinder und Jugendlichen haben nach dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen (VN-Kinderrechtskonvention) ein Recht darauf, dem Kindeswohl entsprechend untergebracht, versorgt und betreut zu werden (Artikel 3, 22).
Seit dem 01.10.2015 besteht eine gesetzliche bundesweite Aufnahmepflicht der Länder. Diese ermöglicht eine am Kindeswohl und dem besonderen Schutzbedürfnis unbegleitet einreisender ausländischer Kinder und Jugendlicher ausgerichtete Versorgung. Maßstab hierfür ist ein landesinternes und bundesweites Verteilungsverfahren, das sich an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientiert.
Das Bundesverwaltungsamt bestimmt im Verfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher das jeweils zur Aufnahme verpflichtete Land und stellt dadurch die vom Gesetzgeber beabsichtigte Verteilgerechtigkeit der zu betreuenden UMA sicher.
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