Fonds Überbrückungshilfe Seebeben
Aufgrund der Tsunami-Katastrophe in Südostasien am 26.12.2004 richtete die Bundesregierung den Fonds „Überbrückungshilfe“ für Opfer des Seebebens und deren Angehörige ein.
Opfern bzw. deren Angehörigen, die durch dieses Ereignis in eine existenzielle Notlage geraten waren, wurde unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen zur Überbrückung dieser Notlage gewährt.
Das BVA betreut die Rückzahlungsverfahren dieser Darlehen.
Diese Seite
Stand 14.03.2018