Fonds Überbrückungshilfe Seebeben

Fonds „Überbrückungshilfe“ der Bundesregierung für Opfer des Seebebens in Südostasien am 26.12.2004 und deren Angehörige 

Aufgrund der Tsunami-Katastrophe in Südostasien am 26.12.2004 richtete die Bundesregierung den Fonds „Überbrückungshilfe“ für Opfer des Seebebens und deren Angehörige ein.

Opfern bzw. deren Angehörigen, die durch dieses Ereignis in eine existenzielle Notlage geraten waren, wurde unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen zur Überbrückung dieser Notlage gewährt.

Das BVA betreut die Rückzahlungsverfahren dieser Darlehen.

Diese Seite

Stand 14.03.2018