Umweltauditgesetz
Das BVA ist Widerspruchs- und Ordnungswidrigkeitsbehörde im Rahmen der Aufgaben nach dem Umweltauditgesetz (UAG), welches die freiwillige Verbesserung der Umweltverträglichkeit von Unternehmen bezweckt.
Für Umweltgutachter, Umweltgutachterinnen und Umweltgutachterorganisationen, die die Ökobilanz der Unternehmen überprüfen, sieht das UAG ein Zulassungs- und Aufsichtsverfahren vor, in dessen Rahmen das BVA über Widersprüche entscheidet.
Daneben führt das BVA Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Umweltgutachter/-organisationen durch, die gegen die im UAG aufgeführten Vorgaben und Pflichten verstoßen und dadurch eine Ordnungswidrigkeit begehen.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs. 1 UAG, § 37 Abs. 1 UAG i.V.m. § 1 UAGOWiZustV, Europäische Verordnung (EG) Nr. 1221/2009