Verdienstausfall bei Zivilschutzlehrgängen
Die Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) ist zuständig für die Unterweisung des mit Fragen der zivilen Verteidigung befassten Personals sowie für die Ausbildung von Führungs- und Ausbildungskräften im Katastrophenschutz.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind zur Gehaltsfortzahlung verpflichtet, wenn ihre Beschäftigten an Maßnahmen des BABZ teilnehmen. Private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können die Erstattung des fortgezahlten Arbeitsverdienstes, der Beiträge zur Sozial- und Arbeitslosenversicherung sowie sonstiger Leistungen verlangen.
Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer, die selbstständig erwerbstätig sind, können einen Antrag auf Verdienstausfallentschädigung für die Zeit des Seminarbesuchs stellen. Auf einem Formblatt der jeweiligen Kommune ist der Verdienstausfall geltend zu machen, der nach den jeweiligen Landes- bzw. Kommunalregelungen mit einem Entschädigungsbetrag erstattet wird.
Die Anträge müssen von der zuständigen Stelle des Landes bzw. der Kommune sachlich und rechnerisch richtig gezeichnet werden, bevor sie vom BVA überprüft und bearbeitet werden können.
Rechtsgrundlagen für die Erstattung dieser fortgewährter Leistungen sind § 9 des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes (KatSchErwG) sowie das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG).
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Stand 10.07.2024