Versorgungsrücklage/-fonds

Um die Altersversorgung von Bundesbediensteten, deren Dienstverhältnis zum Bund oder einer bundesunmittelbaren Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts erstmals nach dem 31. Dezember 2006 begründet wird, nachhaltig und generationsgerecht auf eine sichere Grundlage zu stellen, werden vom 1. Januar 2007 an und während der gesamten Dienstzeit regelmäßige Zuweisungen an ein auf Dauer angelegtes Sondervermögen "Versorgungsfonds des Bundes" geleistet.

Begünstigte dieser Regelung sind:

  • Beamtinnen und Beamte,
  • Richterinnen und Richter,
  • Berufssoldatinnen und Berufssoldaten,
  • Beschäftigte, denen eine Anwartschaft auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen gewährleistet wird.

Mit dem Sondervermögen sollen die öffentlichen Haushalte bezüglich der Aufwendungen für die Altersversorgung Bundesbediensteter entlastet werden. Die Höhe der abzuführenden Zuweisungen bemisst sich nach bestimmten Prozentsätzen der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge.

Das BVA überwacht und überprüft den fristgerechten und vollständigen Mitteleingang von Bundesministerien und nachgeordneten Bundesbehörden sowie der sonstigen Institutionen des Bundes und stimmt die Zuführungen auf das Sondervermögen "Versorgungsfonds des Bundes" mit der Deutschen Bundesbank ab.

Rechtsgrundlagen für den Versorgungsfonds des Bundes sind das VersRücklG in der Fassung vom 27.März 2007 (BGBl. I S. 482) in Verbindung mit der VFZV vom 11.04.2007 (BGBl.I S. 549).

Die Mittel des Sondervermögens "Versorgungsfonds des Bundes" werden von der Deutschen Bundesbank nach vom Bundesministerium des Innern und Bundesministerium der Finanzen festgelegten Anlagerichtlinien am Kapitalmarkt angelegt.

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Stand 23.05.2024