Visa-Warndatei

Die Visa-Warndatei (VWD) dient der Vorbeugung des Missbrauches von Visa zur Einreise in die Bundesrepublik. Sie wird den nutzungsberechtigten Behörden über das Registerportal des Bundesverwaltungsamtes zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse aus der Prüfung der VWD werden insbesondere den deutschen Auslandsvertretungen im Rahmen des automatisierten Visumverfahrens übermittelt.

Seit dem 01.06.2013 führt das Bundesverwaltungsamt das Register VWD. Es soll die Daten verschiedener Behörden, welche für spätere Entscheidungen in Visaangelegenheiten von Bedeutung sein können, zusammenführen und anderen Behörden transparent machen.

Das Register dient der Unterstützung

  • der vorrangig für die Erteilung eines Visums zuständigen deutschen Auslandsvertretungen zur Vermeidung von Fehlentscheidungen,
  • den Ausländerbehörden bei der Prüfung von Verpflichtungserklärungen oder Verlängerung eines Visums sowie
  • der mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden bei Entscheidungen über Zurückweisung oder Zurückschiebung eines Visuminhabers.

Zu diesem Zweck werden Warndaten zu Personen und Organisationen gespeichert, die u.a.

  • aufgrund einer Straftat rechtskräftig verurteilt wurden,
  • als Antragsteller, Einlader, Verpflichtungsgeber oder Referenzperson im Visumverfahren falsche Angaben gemacht oder ihre Verpflichtungen nicht erfüllt haben oder
  • eine Einwilligung für eine freiwillige Speicherung erteilt haben, weil der Verdacht besteht, dass unter ihrem Namen unbefugt Erklärungen im Rahmen des Visumverfahrens abgegeben wurden.

Ansprechpartner

Hotline Visa-Warndatei

Referat S I 4

Bundesverwaltungsamt
50728 Köln
Tel
022899358-53633
Mail
VWD@bva.bund.de

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