Vormerkstelle
Berufliche Eingliederung von Zeitsoldaten nach dem Soldatenversorgungsgesetz
Die Vormerkstelle des Bundes befasst sich - ebenso wie die Vormerkstellen der Länder - mit der Eingliederung von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in den öffentlichen Dienst.
Der Staat ermöglicht den aus der Bundeswehr ausscheidenden Soldatinnen und Soldaten auf Zeit die Eingliederung in das Berufsleben durch berufsfördernde Maßnahmen der Bundeswehr sowie durch speziell diesem Personenkreis vorbehaltene Stellen im öffentlichen Dienst.
Wir koordinieren die Weiterbeschäftigung von polizeidienstuntauglichen Beamtinnen und Beamten.
Als Vormerkstelle des Bundes ist das Bundesverwaltungsamt für die Eingliederung von Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten in die Bundesverwaltung zuständig.
Eingliederungsberechtigt sind Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten, die auf die Dauer von zwölf und mehr Jahren in das Dienstverhältnis einer Soldatin/eines Soldaten auf Zeit berufen worden sind. Diese erhalten auf Antrag einen Eingliederungs- oder Zulassungsschein, mit dem sie sich bei der Vormerkstelle des Bundes bewerben können.
Nach erfolgreichem Absolvieren der entsprechenden Auswahlverfahren weist die Vormerkstelle des Bundes die Bewerberinnen und Bewerber den jeweiligen Dienststellen des Bundes (Einstellungsbehörden).
Wir koordinieren nach der Unterweisung für den mittleren Verwaltungsdienst die Weiterbeschäftigung von polizeidienstuntauglichen Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei in Verwaltungsbereichen des Bundes.
Ihr Ansprechpartner
Herr Marcel Richter
Referat SQ 1
Bundesverwaltungsamt- Tel
- 022899358-71504
- vormerkstelle-bund@bva.bund.de