Wiedergutmachung für frühere Bedienstete jüdischer Gemeinden oder öffentlicher Einrichtungen im Gebiet des früheren Deutschen Reiches

Nach § 31 d des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (BWGöD) erhalten die früheren Bediensteten jüdischer Gemeinden oder öffentlicher Einrichtungen im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937, die einen Anspruch auf Versorgung gegenüber ihrem Dienstherrn hatten oder ohne Verfolgung des Judentums erlangt hätten, vom 1. Oktober 1952 an monatliche Versorgungszahlungen auf der Grundlage ihrer früheren Dienstbezüge; Entsprechendes gilt für ihre versorgungsberechtigten Hinterbliebenen.

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Stand 14.03.2018