Bereinigung der Datenbestände der Waffenbehörden im Zuge der NWR-Einführung: "Empfehlungen zum Vorgehen"

Datum 19.12.2011

Mit der Zielstellung des NWR sind hohe Anforderungen an die Qualität der Daten verbunden, die im NWR gespeichert werden.

Mit dem Nationalen Waffenregister (NWR) wird erstmalig ein gemeinsamer Datenbestand des deutschen Waffenwesens in einem zentralen Register zur Verfügung stehen. Allen berechtigten Behörden wird dadurch ermöglicht, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Aufgaben bedarfsgerecht auf erforderliche Daten des NWR zuzugreifen.
Das NWR wird damit eine sichere Tatsachengrundlage zum ordnungsgemäßen Vollzug des Waffengesetzes schaffen. Gleichermaßen wird es beispielsweise eine sichere Tatsachengrundlage für die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern bei der Beurteilung und Bewältigung von Einsatzlagen und Ermittlungshandlungen bilden.

Mit dieser Zielstellung sind hohe Anforderungen an die Qualität der Daten verbunden, die im NWR gespeichert werden. Nur wenn das NWR seinen Anwendern korrekte und vollständige Informationen liefert, können die Ziele erreicht werden und einen Beitrag zur Stärkung der Inneren Sicherheit liefern. Aus diesem Grund forderte die IMK im Beschluss ihrer 191. Sitzung auch, dass bereits bei der Einführung des NWR eine möglichst hohe Datenqualität gewährleistet sein muss.