1) Kennzahlen auf Bundesebene
Hier finden Sie die veröffentlichten statistischen Kennzahlen für das Bundesgebiet. Die Werte werden zum jeweiligen Stichtag Ende des letzten abgelaufenen Monats im Quartal erhoben.
2) Technik
- Format = CSV
- Characterset = UTF-8
3) Statistik zum Stichtag – Bund
Kennzahlen, welche für eine Veröffentlichung gemäß § 24 Abs.2 WaffRG relevant sind
4) Ausgegeben werden die Spalten:
Stichtag:
der Auswertung
Bund:
Bezug der Daten
a) zur Zeit nur Bundesebene
1.:
Private Waffenbesitzer - Natürliche Personen, welche Inhaber einer gültigen Erlaubnis sind und eine inländische Waffe oder ein Waffenteil im Sinner der Kennzahl W.1/T.1 besitzen.
Natürliche Personen mit einer Anschrift im Bundesgebiet, welche im Privatbesitz einer Waffe oder eines Waffenteils im Sinne der untenstehenden Kennzahlen zu Waffen/Waffenteilen sind.
2.:
Waffenrechtliche Erlaubnisse
Gesamtzahl aller gespeicherten aktuell gültigen Erlaubnisse, welche einem Erlaubnisinhaber mit einer Anschrift im Bundesgebiet zugeordnet sind (inkl. Kleiner Waffenscheine, Schießerlaubnisse etc.).
2a.:
Kleine Waffenscheine
Gesamtzahl aller gespeicherten aktuell gültigen Kleinen Waffenscheine (KWS), welche einem Erlaubnisinhaber mit einer Anschrift im Bundesgebiet zugeordnet sind.
3a.:
Inländische Waffen im Privatbesitz- Inländische Waffen im Privatbesitz, welche Geschosse verschießen können und einer natürlichen Person mit einer Erlaubnis zugeordnet sind.
3b.:
Inländische Waffenteile im Privatbesitz - Inländische, wesentliche, unverbaute Waffenteile im Privatbesitz, Waffenteile im Privatbesitz, welche zusammengesetzt zu einer Waffe Geschosse verschießen können und einer natürlichen Person mit einer Erlaubnis zugeordnet sind. (ehem. 5.3b -modifiziert)
*Hinweis:* Eine Person kann mehrere Erlaubnisse besitzen. Daher können aus der Anzahl der Erlaubnisse keine Rückschlüsse auf die Anzahl der waffenbesitzenden Personen gezogen werden.
**Bund = einschließlich Datenbestand der Waffenbehörden des Bundes**
5) Abgrenzung
Die Regelungsinhalte des am 01.09.2020 in Kraft getretenen 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes, insbesondere die erfolgreiche Erweiterung des Nationalen Waffenregisters (NWR II) um Daten von Waffenherstellern und Waffenhändlern zur Abbildung des Waffenlebenszyklus sowie um Dekorations- und Salutwaffen, erfordern umfangreiche Anpassungen bisheriger statistischer Kennzahlen und deren Ermittlungsvorschriften. Aufgrund dessen sind die neu entwickelten Kennzahlen der Statistik nicht vergleichbar mit Kennzahlen, welche sich auf einen Stichtag vor dem 01.09.2020 beziehen.