Gefördert wird u.a. die Teilnahme an Weiterbildungen, die auf dem Bildungsmarkt angeboten werden oder speziell zu entwickeln sind.
Richtlinien über die Begabtenförderung berufliche Bildung für junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung vom 11. November.2019 (BAnz AT20.11.2019 B4).
Die Richtlinien treten am 1. Januar 2020 in Kraft; sie ersetzen die Richtlinien vom 20. Juni 2016 (BAnz AT24.06.2016).