Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen nach § 48 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes in anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes
Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen nach § 48 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes in anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes
Datum22.09.2022
Beschluss des Berufsbildungsausschusses beim Bundesverwaltungsamt vom 15. September 2022