Erläuterungen zur Entschädigungsregelung

Datum 19.01.2022

Des Bundesverwaltungsamtes als zuständige Stelle nach § 73 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes für ehrenamtliche Mitglieder der Prüfungsausschüsse und des Berufsbildungsausschusses sowie für nebenberufliche und nebenamtliche Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater

vom 14. Juli 2006 – in Kraft getreten am 15. November 2006 – Stand Januar 2022