Nach der Entschädigungsregelung für ehrenamtliche Mitglieder der Ausschüsse und für nebenberufliche und nebenamtliche Beraterinnen und Berater des Bundesverwaltungsamtes als zuständige Stelle nach § 73 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. Juli 2006 (in Kraft getreten am 15. November 2006)