Der Schwerpunkt einer Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz liegt in der betrieblichen Ausbildung. Ausbildungsträger müssen berufsspezifische Anforderungen erfüllen, die sie in die Lage versetzen, die Ausbildungsinhalte umfassend zu vermitteln.
Auszug aus der Broschüre "Berufsausbildung in der Bundesverwaltung – Hinweise für Ausbildungsbehörden"
Stand: 02.07.2019