Verfahrensgrundsätze für die Zulassung zur Abschlussprüfung in den anerkannten Ausbildungsberufen Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte und Fachangestellter/Fachangestellte für Bürokommunikation nach § 45 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes ("Externenprüfung")
Stand: 11.2006