Bestellung von Reisemitteln

Datum 08.06.2017

Durch steuerrechtliche Änderungen können Übernachtungskosten seit 1. Januar 2010 nur in voller Höhe erstattet werden, wenn sie durch den Arbeitgeber oder Dienstherrn veranlasst worden sind.

Bitte buchen Sie Hotelunterkünfte, aber auch Tickets, nur noch über das Bundesverwaltungsamt und nutzen Sie hierfür den Vordruck "Bestellung von Reisemitteln".

Stand (06/2017)