Antragsformular

Datum 01.01.2021

Formular für den Antrag auf Erlaubnis zur Auswandererberatung

Die Ge­neh­mi­gung wird nur auf schrift­li­chen An­trag er­teilt. Die Be­ar­bei­tung ist ge­büh­ren­pflich­tig. Dem An­trag sind die zur Prü­fung der per­sön­li­chen Zu­ver­läs­sig­keit und Sach­kun­de er­for­der­li­chen Un­ter­la­gen bei­zu­fü­gen.
Ne­ben An­ga­ben zur Per­son des An­trag­stel­lers wer­den auch ge­schäfts­be­zo­ge­ne Da­ten er­ho­ben. Dem An­trag soll­te zu ent­neh­men sein, für wel­chen Län­der­be­reich die Er­laub­nis zur Aus­wan­de­rer­be­ra­tung be­an­tragt und für wel­che Nie­der­las­sung die Zu­las­sung be­nö­tigt wird.

Zur Be­ur­tei­lung der er­for­der­li­chen Zu­ver­läs­sig­keit ist mit dem An­trag auf Zu­las­sung ein Füh­rungs­zeug­nis beim Bun­des­ver­wal­tungs­amt vor­zu­le­gen. Die­ses er­hal­ten Sie über das Bun­des­amt für Jus­tiz. In­for­ma­tio­nen hier­zu fin­den Sie auf der Ho­me­pa­ge des Bun­des­am­tes für Jus­tiz. Bei ei­nem Wohn­sitz im Aus­land wird un­ter Um­stän­den ein ver­gleich­ba­res Do­ku­ment aus dem Wohn­sitz­land be­nö­tigt. Fer­ner sind ein Le­bens­lauf so­wie ei­ne Ko­pie des Per­so­nal­aus­wei­ses oder ver­gleich­ba­re Un­ter­la­gen vor­zu­le­gen.
Zur Be­ur­tei­lung der Sach­kun­de des Be­wer­bers sind Un­ter­la­gen vor­zu­le­gen, aus de­nen sei­ne Qua­li­fi­ka­ti­on für die Be­ra­ter­tä­tig­keit her­vor­geht. Hier­zu ge­hö­ren auch An­ga­ben über die Sprach­kennt­nis­se des An­trag­stel­lers.