Formular für den Antrag auf Erlaubnis zur Auswandererberatung
Die Genehmigung wird nur auf schriftlichen Antrag erteilt. Die Bearbeitung ist gebührenpflichtig. Dem Antrag sind die zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit und Sachkunde erforderlichen Unterlagen beizufügen.
Neben Angaben zur Person des Antragstellers werden auch geschäftsbezogene Daten erhoben. Dem Antrag sollte zu entnehmen sein, für welchen Länderbereich die Erlaubnis zur Auswandererberatung beantragt und für welche Niederlassung die Zulassung benötigt wird.
Zur Beurteilung der erforderlichen Zuverlässigkeit ist mit dem Antrag auf Zulassung ein Führungszeugnis beim Bundesverwaltungsamt vorzulegen. Dieses erhalten Sie über das Bundesamt für Justiz. Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz. Bei einem Wohnsitz im Ausland wird unter Umständen ein vergleichbares Dokument aus dem Wohnsitzland benötigt. Ferner sind ein Lebenslauf sowie eine Kopie des Personalausweises oder vergleichbare Unterlagen vorzulegen.
Zur Beurteilung der Sachkunde des Bewerbers sind Unterlagen vorzulegen, aus denen seine Qualifikation für die Beratertätigkeit hervorgeht. Hierzu gehören auch Angaben über die Sprachkenntnisse des Antragstellers.