Ausbildungsordnung

Datum 26.11.2019

Sportordnung des BDS

Diese Ausbildungsordnung (AU) des Bundes Deutscher Sportschützen 1975 e.V. fasst die bisherigen Ausbildungsrichtlinien neu zusammen, ist nach Genehmigung durch das Bundesverwaltungsamt Teil der Sportordnung im Sinne von § 15a Waffengesetz (WaffG) und setzt § 15 Abs. 1 Nr. 4 a) und b), Nr. 6 WaffG und § 3 Abs. 5 S. 2 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) mit der Wirkung von § 3 Abs. 5 S. 1 und 3 AWaffV um. Ausbildungen und Prüfungen nach früheren Fassungen gelten fort.

Die beschriebenen Inhalte, Abläufe und Umfänge sind verbindlich in allen Gliederungen und Betätigungen des Verbands und allein maßgeblich für alle weiteren Ausbildungs- und Schulungsveranstaltungen.

Genehmigungsdatum 14.11.2022.