Biathlon-Sportordnung des Deutschen Skiverbandes (Besonderes Mitglied im Deutschen Schützenbund e.V.), genehmigt mit Bescheid vom 25.01.2005
Der Deutsche Skiverband ist seit August 2005 Besonderes Mitglied im Deutschen Schützenbund und anerkennt die vom Bundesverwaltungsamt genehmigte Sportordnung für diesen Verband. Dies gilt insbesondere für die Schießstandordnung des DSB und die Allgemeinen Regeln der Sportordnung des DSB.