Datenschutzerklärung für die Aufnahme von Personen nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) 

Zur Durchführung des Spätaussiedleraufnahmeverfahrens muss das Bundesverwaltungsamt personenbezogene Daten verarbeiten und gegebenenfalls an Dritte weiterleiten. Die Regelungen der jeweils geltenden Fassung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden dabei beachtet.