Merkblatt für Spätaussiedler über die Gewährung einer pauschalen Eingliederungshilfe gemäß § 9 Abs. 3 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

Merkblatt Eingliederungshilfe

Spätaussiedlern aus der ehemaligen UdSSR, Estland, Lettland oder Litauen gewährt das Bundesverwaltungsamt auf Antrag eine pauschale Eingliederungshilfe für erlittenen Gewahrsam.