Merkblatt für Spätaussiedler über die Gewährung einer pauschalen Eingliederungshilfe gemäß § 9 Abs. 3 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
Merkblatt für Spätaussiedler über die Gewährung einer pauschalen Eingliederungshilfe gemäß § 9 Abs. 3 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
Spätaussiedlern aus der ehemaligen UdSSR, Estland, Lettland oder Litauen gewährt das Bundesverwaltungsamt auf Antrag eine pauschale Eingliederungshilfe für erlittenen Gewahrsam.