Am 15. August 2024 wurde eine Verordnung veröffentlicht, von der Personen, die nach Kriegsbeginn aus der Ukraine oder aus Russland ausgereist sind und in Deutschland ständigen Aufenthalt genommen haben, profitieren können.
Die Verordnung tritt rückwirkend mit Wirkung vom 24. Februar 2022 in Kraft. Somit können auch Personen, die vor der Veröffentlichung der Verordnung aufgrund des Krieges in der Ukraine ins Bundesgebiet geflohen sind, von ihr profitieren.