Erstattung der eigenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge während einer Elternzeit

Datum 01.04.2025

Erstattung der eigenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge während einer Elternzeit

Beitragserstattung für die Kranken- und Pflegeversicherung während der Elternzeit ab dem 14.02.2009:

Die Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuSchEltZV) löst die bisherige Elternzeitverordnung und die bisherige Mutterschutzverordnung ab und fasst beide Verordnungen zusammen. Sie ersetzt in weiten Teilen bisherige Parallelregelungen durch umfassende Verweise auf die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) und des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG). Der eigenständige Regelungsgehalt der Verordnung wird auf das wegen der Besonderheiten des Beamtenstatus erforderliche Minimum reduziert. Für die Erstattung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in der Elternzeit ergeben sich durch das neue Gesetz keine grundsätzlichen Änderungen.

Die Regelungen zur Beitragserstattung für die private und freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung während der Elternzeit können Sie dem angefügten Informationsblatt entnehmen.