Mitteilungs- / Änderungsdienst

Datum 01.11.2024

Für Mit­tei­lun­gen und Än­de­run­gen kön­nen Sie nachfolgendes Onlineformular oder un­ten an­ge­häng­ten Vor­druck nut­zen.

Wir wer­den Ih­re Mit­tei­lung/Än­de­rung schnellst­mög­lich ver­ar­bei­ten.

Bit­te be­ach­ten Sie je­doch, dass auf Grund ab­rech­nungs­tech­ni­scher Be­son­der­hei­ten für ein Wirk­sam­wer­den Ih­rer Än­de­rung bis zu zwei Zah­lungs­mo­na­te ver­ge­hen kön­nen. Dies soll­ten Sie ins­be­son­de­re bei der Än­de­rung Ih­rer Bank­ver­bin­dung be­rück­sich­ti­gen und die al­te Bank­ver­bin­dung erst dann auf­lö­sen, wenn Ih­re Be­zü­ge erst­ma­lig auf dem neu­en Kon­to ein­ge­gan­gen sind.
Sie ha­ben Ihr al­tes Kon­to be­reits ge­kün­digt und wol­len da­her so­fort er­fah­ren, wann Ih­re Än­de­rungs­an­zei­ge ver­ar­bei­tet wird? Ihre per­sön­li­che Ansprechperson hilft Ih­nen ger­ne wei­ter.

Hin­weis für Angehörige des Geschäftsbereiches BMVg: Bit­te wen­den Sie sich zur Mit­tei­lung ent­spre­chen­der Än­de­run­gen an Ih­re je­weils zu­stän­di­ge Per­so­nal­stel­le.

Onlineformular über das Bundesportal:

Das nachfolgende Formular können Sie online über das Bundesportal übermitteln. Dafür können Sie sich unter anderem mit der Online-Funktion Ihres Personalausweises über das Nutzerkonto des Bundes bzw. BundID identifizieren und das Formular ausfülllen:

- Änderungsmitteilung

Vordruck zur postalischen Übersendung:

Fül­len Sie die­sen bit­te aus, un­ter­schrei­ben per­sön­lich und sen­den Ih­re Mit­tei­lung oder Än­de­rung an die zuständige Be­zü­ge­be­treu­ung.