Erstattung der eigenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge während einer Elternzeit - Antrag

Datum 01.04.2025

Mit diesem Formular können Besoldungsempfangende bis zur Besoldungsgruppe A8 und Anwärterinnen/Anwärter (w/m/d) die Erstattung ihrer notwendigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge während ihrer Elternzeit beantragen. Alle anderen Besoldungsempfangenden können mit dem Formular die Betragserstattung in Höhe von 31 Euro geltend machen.

Bitte fügen Sie dem Antrag Kopien der ab Beginn der Elternzeit gültigen Beitragsabrechnungen oder Versicherungsscheine Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung bei. Nutzen Sie ggf. auch den Vordruck „Erstattung der eigenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge während der Elternzeit – Versicherungsbescheinigung“.

Bitte beachten Sie auch das Merkblatt „Erstattung der eigenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge während einer Elternzeit“.

Das für Sie zuständige Referat entnehmen Sie bitte der Ansprechpersonen-Suche.