Ein Antrag auf Zahlung eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses kann einem Beamten, Soldaten oder Tarifbeschäftigten bis zur Höhe von 2.556,46 Euro gewährt werden.
Mögliche Antragsgründe z.B.
- erstmalige Einrichtung eines Hausstandes,
- Hausratsbeschaffungen aufgrund der Eheschließung,
- Aussteuer eigener Kinder,
- Wohnungswechsel aus zwingenden persönlichen Gründen,
- Hausratsbeschaffungen aufgrund der Ehescheidung
Das für Sie zuständige Referat entnehmen Sie bitte der Ansprechpersonen-Suche.
Tarifbeschäftigte, Soldaten und Beamte der Bundeswehr senden den ausgefüllten Antrag bitte an eine der folgenden Adressen:Bw-Zahlungsempfangende BVA Kiel, BVA Hannover, BVA Strausberg, BVA Stuttgart und BVA München:BVA Kiel-PY IV 1 -Feldstr. 23424106 KielE-Mail-Adresse:ZentrAufg-Kiel-HKR@bva.bund.deBw-Zahlungsempfangende BVA Düsseldorf und BVA Wiesbaden:BVA Wiesbaden-PY IV 1-Moltkering 965189 WiesbadenE-Mail-Adresse:Zentrale-Aufgaben-Wiesbaden@bva.bund.de