Die Erklärung zum Familienzuschlag ist von Besoldungsempfängerinnen/Besoldungsempfängern und Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfängern (w/m/d) erstmalig bei Besoldungsaufnahme auszufüllen, wenn sie verheiratet, verwitwet oder geschieden sind. Ggf. sind weitere Anlagen auszufüllen. Bei jeglichen Familienstandsänderungen ist die Erklärung erneut auszufüllen.
Für die regelmäßige Überprüfung des Familienzuschlags wird ebenfalls dieses Formular genutzt.
Das für Sie zuständige Referat entnehmen Sie bitte der Ansprechpersonen-Suche.