Vermögensbildung - Antrag bzw. Mitteilung zur Vermögensbildung

Datum 01.03.2024

Dieser Antrag ist auszufüllen, sofern sich Änderungen bei der Anlage der vermögenswirksamen Leistung ergeben.

Dieser Antrag ist von Beamtinnen/Beamten oder Tarifbeschäftigten auszufüllen, sofern sich Änderungen (Neuanlage, Kontoänderung, etc.) bei der Anlage der vermögenswirksamen Leistung ergeben. Weiterhin ist ein Nachweis des Anlageinstituts, dass es sich um eine Anlage nach dem fünften Vermögensbildungsgesetz handelt, beizufügen.

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