Durch das Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2012/2013 ergeben sich u. a. einige Veränderungen bei den unständigen Bezügen, die zu Betragserhöhungen bei bestimmten Bezügebestandteilen führen.
Durch das Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2012/2013 ergeben sich auch einige Veränderungen bei den unständigen Bezügen, auf die hiermit hingewiesen wird:
1. Änderungen bei der Mehrarbeitsvergütung:
Zum 01.03.2012 haben sich die Stundensätze nach § 4 Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung erhöht. Eine weitere Erhöhung wird zum 01.01.2013 und zum 01.08.2013 erfolgen:
| Stundensätze |
ab 01.03.2012 | ab 01.01.2013 | ab 01.08.2013 |
Besoldungsgruppen A2 bis A4 | 11,14 Euro | 11,27 Euro | 11,41 Euro |
Besoldungsgruppen A5 bis A8 | 13,16 Euro | 13,32 Euro | 13,48 Euro |
Besoldungsgruppen A9 bis A12 | 18,06 Euro | 18,28 Euro | 18,50 Euro |
Besoldungsgruppen A13 bis A16 | 24,88 Euro | 25,18 Euro | 25,48 Euro |
2. Änderung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten:
Zum 01.01.2013 werden sich die Stundensätze erhöhen. Sie betragen dann für Dienst
an Sonntagen und gesetzlichen Wochenfeiertagen: 3,11 EUR
an Samstagen von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr: 0,73 EUR*
an Werktagen (Mo bis Sa) von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr: 1,47 EUR
Die ab 01.03.2012 gültigen Stundensätze für die Mehrarbeitsvergütung sind bereits in das Bezügesystem Kidicap eingespielt.
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner im BVA gerne zur Verfügung.
* Hinweis:
Der Stundensatz für Samstagsarbeit in Höhe von 0,73 EUR gilt für Verwaltungsbeamte. Der bisherige Stundensatz für Vollzugsbeamte in Höhe von 0,77 EUR soll sich nicht erhöhen!