Betragserhöhung bei den unständigen Bezügen (nur für Beamte)

Datum 28.08.2012

Durch das Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2012/2013 ergeben sich u. a. einige Veränderungen bei den unständigen Bezügen, die zu Betragserhöhungen bei bestimmten Bezügebestandteilen führen.

Durch das Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2012/2013 ergeben sich auch einige Veränderungen bei den unständigen Bezügen, auf die hiermit hingewiesen wird:

1. Änderungen bei der Mehrarbeitsvergütung:

Zum 01.03.2012 haben sich die Stundensätze nach § 4 Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung erhöht. Eine weitere Erhöhung wird zum 01.01.2013 und zum 01.08.2013 erfolgen:

Stundensätze
ab 01.03.2012ab 01.01.2013ab 01.08.2013
Besoldungsgruppen A2 bis A411,14 Euro11,27 Euro11,41 Euro
Besoldungsgruppen A5 bis A813,16 Euro13,32 Euro13,48 Euro
Besoldungsgruppen A9 bis A1218,06 Euro18,28 Euro18,50 Euro
Besoldungsgruppen A13 bis A1624,88 Euro25,18 Euro25,48 Euro

2. Änderung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten:

Zum 01.01.2013 werden sich die Stundensätze erhöhen. Sie betragen dann für Dienst

an Sonntagen und gesetzlichen Wochenfeiertagen: 3,11 EUR

an Samstagen von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr: 0,73 EUR*

an Werktagen (Mo bis Sa) von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr: 1,47 EUR

Die ab 01.03.2012 gültigen Stundensätze für die Mehrarbeitsvergütung sind bereits in das Bezügesystem Kidicap eingespielt.
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner im BVA gerne zur Verfügung.

* Hinweis:
Der Stundensatz für Samstagsarbeit in Höhe von 0,73 EUR gilt für Verwaltungsbeamte. Der bisherige Stundensatz für Vollzugsbeamte in Höhe von 0,77 EUR soll sich nicht erhöhen!