Änderungen des Layouts der Bezügemitteilungen aufgrund der neuen Entgeltbescheinigungsverordnung
Die neue Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) macht Formularänderungen in der Bezügemitteilung erforderlich. Die wesentlichen Neuerungen, die erstmals auf den Gehaltsmitteilungen Juni 2013 im Tarifbereich und Juli 2013 im Besoldungsbereich zu sehen sind, sind:
Wird für mehr als einen Monat keine Gehaltsmitteilung gedruckt, so wird beim nächsten Druck in den Feldern „kein-Druck-von“ / „kein-Druck-bis“ ausgewiesen, für welchen Zeitraum keine Gehaltsmitteilung gedruckt wurde.
Die grundsätzliche Reihenfolge bei der Ausgabe der Bruttogehaltsbestandteile bleibt erhalten. Die bisherigen Blöcke „bruttowirksam“ und „bruttounwirksam“ gehen in einem gemeinsamen Block „Gesamtbrutto“ auf.
An den ersten drei Stellen der Texte der Gehaltsbestandteile werden Klassifizierungsmerkmale ausgegeben:
Stelle 1: Gesamtbrutto-wirksam (J = ja; N = nein)
Stelle 2: Steuerbrutto-wirksam (L = laufend; E = Einmalzahlung; N = unwirksam)
Stelle 3: SV-Brutto-wirksam (L = laufend; E = Einmalzahlung; N = unwirksam)
Die Darstellung ist notwendig, um die Summen Gesamtbrutto, Steuerbrutto und SV-Brutto (Sozialversicherungsbrutto) nachvollziehen zu können.
Die Steuertage des laufenden Monats werden ausgegeben. Ein Jahressummenfeld existiert hier noch nicht, ist aber in Planung.
- Unter dem Jahressummenblock wird der Text „Bescheinigung nach § 108 Absatz 3 Satz 1 GewO“ ausgegeben.
Zusätzlich sind für Empfänger von Entgelt (Tarifbereich) folgende Änderungen zu beachten:
Neben dem Namen der Krankenkassen, an welche die Beiträge für den Arbeitnehmer abgeführt werden, wird nun auch der vierstellige Beitragsgruppenschlüssel unter „SV-Pflicht“ angegeben. Im Feld „GZ“ (Gleitzone) erscheint ein „J“, falls es sich um ein Beschäftigungsverhältnis in der Gleitzone handelt; im Feld „MfB“ (Mehrfachbeschäftigung wird ebenfalls ein „J“ ausgegeben, wenn es sich um eine Mehrfachbeschäftigung handelt.
- Das SV-Brutto wird künftig für jeden Zweig separat dargestellt. Zusätzlich werden die KV-, RV-, AV- und PV-Tage ausgegeben. Hier werden die Monats- und die kumulierten Jahressummentage dargestellt.
Sobald die Erläuterungen zu den Bezügemitteilungen angepasst wurden, werden diese auch hier eingestellt.
Für Rückfragen stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner der Personalkostenbetreuung zur Verfügung.