Entgeltumwandlung - Informationen zum Höchstrechnungszins

Datum 14.11.2011

Absenkung des Höchstrechnungszinses ab dem 01.01.2012

Zu Ihrer Information teilen wir Ihnen mit, dass zum 01.01.2012 der Höchstrechnungszins - oft als Garantiezins bezeichnet - herabgesenkt wird. Aktuell beträgt der Höchstrechnungszins bei Lebensversicherungen 2,25 Prozent und wird nach Beschluss des Bundesfinanzministeriums zum 1. Januar 2012 auf 1,75% abgesenkt.

Der Höchstrechnungszins legt den Zinssatz fest, den Versicherungen für ihre Deckungsrückstellungen maximal zugrunde legen dürfen und hat somit auch Auswirkung auf die Entgeltumwandlung als kapitalgedeckte Altersvorsorge.

Sollten Sie an Entgeltumwandlung interessiert sein und wollen Sie sich den höheren Zinssatz von 2,25% sichern, so müssten Sie dieses Jahr die Entgeltumwandlung noch beantragen. Maß gebend ist der Zeitpunkt, zu dem das Geld bei der VBL eingeht.

Da zum Jahreswechsel, in der Regel bereits in der ersten Dezemberwoche Buchungsschluss und Mitte Dezember meist Kassenschluss bei der Bundeskasse ist, kann es sein, dass Ihr Antrag buchungstechnisch keine Berücksichtigung mehr finden kann.

Sollte dies der Fall sein, so ist unentbehrlich mit der VBL Kontakt aufzunehmen. Ihre Ansprechpartnerin ist in diesen Fällen Frau Pierro (Tel:0721/155870 oder Handy: 0160/90182380).

Informationen zu den konkreten Voraussetzungen sowie Auswirkungen der Entgeltumwandlung können Sie der Publikation "Entgeltumwandlung - Voraussetzungen und Auswirkungen" entnehmen.