Entgelt – Erklärung zur Besitzstandszulage für kinderbezogene Entgeltbestandteile nach § 11 TVÜ-Bund/-Länder

Kalender mit einem markierten Termin

Erklärung ist in regelmäßigen Abständen einzuholen

Zur Prüfung, ob die Voraussetzungen zur Weiterzahlung einer Besitzstandszulage für kinderbezogene Entgeltbestandteile nach § 11 TVÜ-Bund/-Länder weiterhin vorliegen, ist diese Erklärung abzugeben. Weitere Informationen finden Sie hier.

Das für Sie zuständige Referat entnehmen Sie bitte der Ansprechpersonen-Suche.