Erklärung ist in regelmäßigen Abständen einzuholen
Zur Prüfung, ob die Voraussetzungen zur Weiterzahlung einer Besitzstandszulage für kinderbezogene Entgeltbestandteile nach § 11 TVÜ-Bund/-Länder weiterhin vorliegen, ist diese Erklärung abzugeben. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das für Sie zuständige Referat entnehmen Sie bitte der Ansprechpersonen-Suche.