Zum 01.07.2023 hat sich die Berechnung des Beitrags zur Pflegeversicherung bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung geändert. Es erfolgt ab diesem Zeitpunkt eine Staffelung nach Anzahl der Kinder. Da für eine Abführung der Pflegeversicherungsbeiträge in zutreffender Höhe die Bezüge abrechnenden Stellen zukünftig Kenntnis über die vorhandenen Kinder und das jeweilige Kindschaftsverhältnis haben müssen, sind der zuständigen Bezüge abrechnenden Stelle die entsprechenden Informationen zu erteilen. Hierfür enthält die Kundeninformation einen Meldevordruck, der vorzugsweise digital auszufüllen und anschließend per E-Mail an die jeweils zuständige Bezüge abrechnende Stelle zu übermitteln ist.