Informationen zu Änderungen in der Lohnsteuerbescheinigung 2012

Datum 21.01.2013

Hinweise des BADV zu abweichenden Eintragungen in einigen Feldern der Lohnsteuerbescheinigung 2012 gegenüber der Lohnsteuerbescheinigung 2011

Die Ausdrucke der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2012 sind Ihnen seitens des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) zwischenzeitlich zugestellt worden. Bezüglich abweichender Eintragungen in einigen Feldern der Lohnsteuerbescheinigung 2012 gegenüber der Lohnsteuerbescheinigung 2011 gibt das BADV folgende Hinweise:

Besoldungsempfänger:

  • Feld 28: Ab 2012 ist hier bei jedem Zahlungsfall die Mindestvorsorgepauschale zu bescheinigen. Daher wurde auch in den Fällen, in denen keine Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung nachgewiesen wurden, das Feld 28 belegt. Der Pauschalbetrag beträgt grundsätzlich 12 % des Arbeitslohns, höchstens aber 1900,00 EUR (Steuerklassen I, II, IV, V und VI) bzw. 3000,00 EUR (Steuerklasse III) jährlich.

Entgeltempfänger:

  • Felder 22 – 27: Seit 2012 dürfen in den Feldern 22 – 27 keine Beiträge bzw. Zuschüsse bescheinigt werden, die auf steuerfreien Arbeitslohn beruhen. Die Jahressummen in der Bezügemitteilung sind daher geringfügig höher als die in den Feldern 22 – 27 ausgewiesenen Jahressummen.
  • Feld 22b: Der Zuschuss des Arbeitgebers zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung darf bereits seit 2011 nicht mehr auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden, da dieser nicht unmittelbar vom Arbeitgeber an die Versorgungseinrichtung gezahlt wird.
  • Feld 34 und 35: Bei Zahlungsfällen, die dem Abrechnungsverband Ost angehören, werden ggf. keine Beträge in den Feldern 34 und 35 ausgewiesen. Ursache hierfür ist, dass die Beiträge aufgrund der Umsetzung des BFH-Urteils vom 09.12.2010 überwiegend steuerfrei gezahlt werden und der verbliebene steuerpflichtige Anteil so gering ist, dass der Arbeitgeber dafür die Pauschalsteuer übernommen hat.

Für Rückfragen stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner der Personalkostenbetreuung zur Verfügung.