Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten in der Zusatzversorgung – Antragstellung für Zeiten zwischen dem 18.05.1990 und 31.12.2011 erfolgt bei der VBL

Datum 15.12.2011

Hinweisschreiben zur Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten zwischen dem 18.05.1990 und dem 31.12.2011 in der Zusatzversorgung

Mutterschutzzeiten wurden bis dato nicht bzw. nicht in vollem Umfang bei der Zusatzversorgung berücksichtig.

Wenn Mutterschutzzeiten zwischen dem 18.05.1990 und dem 31.12.2011 in vollem Umfang Berücksichtigung finden sollen, so ist von der Beschäftigten ein Antrag bei der VBL zu stellen.

Ab dem 01.01.2012 erhalten die Beschäftigen künftig Versorgungspunkte für Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes.

Informationen zum Hintergrund und zum Verfahren finden Sie unter Punkt 2 im beigefügten Informationsschreiben der VBL oder online unter www.vbl.de.

Ergänzend hierzu beachten Sie bitte den Änderungstarifvertrag Nr. 5 und 6 zum ATV, welche Sie dem Anhang des BMI-Rundschreiben D5-220 770-22/32 vom 20.02.2012 entnehmen können. Hier haben die Tarifvertragsparteien die Rechtsprechung des BGH und des Europäischen Gerichtshofs zur Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten umgesetzt. Mit Nr. 5 können nunmehr Zeiten, die nach dem 17.05.1990 liegen berücksichtigt werden. Nr. 6 ergänzt um den Zeitraum, der vor dem 18.05.1990 liegt.


Dies bedeutet für Sie: Sollen Zeiten vor dem 01.01.2012 Berücksichtigung finden, so müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der VBL (www.vbl.de) stellen.