Die Hinweise des Betreibers des Abrechnungsprogramms PVSplus (K-PVS im ITZBund) gelten für Besoldungsempfangende und Tarifbeschäftigte.
Analog zu den Vorjahren werden geänderte Freibeträge für 2024 für den Bereich der Entgeltempfangenden im Zahlungsmonat 01.2024, im Besoldungs- und Versorgungsbereich im Zahlungsmonat 02.2024 in das Abrechnungsverfahren PVSplus eingespielt. Im Besoldungs- und Versorgungsbereich erfolgt daher hinsichtlich der steuerlichen Änderungen voraussichtlich im Monat Februar 2024 eine Rückrechnung auf den Monat Januar 2024. Ab dem Monat Februar 2024 wird die Versteuerung dann insgesamt nach den neuen Steuertabellen 2024 vorgenommen werden.