Die Hinweise des Betreibers des Abrechnungsprogramms PVSplus (K-PVS im ITZBund) gelten für Besoldungsempfangende und Tarifbeschäftigte.
Analog zu den Vorjahren werden geänderte Freibeträge für 2025 für den Bereich der Entgeltempfangenden im Zahlungsmonat 01.2025, im Besoldungs- und Versorgungsbereich im Zahlungsmonat 02.2025 in das Abrechnungsverfahren PVSplus eingespielt. Im Besoldungs- und Versorgungsbereich erfolgt daher hinsichtlich der steuerlichen Änderungen voraussichtlich im Monat Februar 2025 eine Rückrechnung auf den Monat Januar 2025. Ab dem Monat Februar 2025 wird die Versteuerung dann insgesamt nach den neuen Steuertabellen 2025 vorgenommen werden.