Aktuelle Hinweise des BADV zur erstmaligen Anwendung der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
Mit dem Abrechnungsmonat April 2013 wurden für die Tarifbeschäftigten erstmals die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale angewandt. Diese weichen ggf. von den bisher angewandten Abzugsmerkmalen ab. Hinweise und Hilfen bei abweichenden ELStAM-Daten können dem beigefügten Informationsschreiben entnommen werden.